Lockerung der Testpflicht für Besuche in Pflegeheimen ab 23.12.2022
Kurz vor den Weihnachtstagen lockert die Landesregierung mit Wirkung zum 23.12.2022 die Coronaschutzverordnung und ermöglicht einen einfacheren Besucherzugang u. a. auch für Alten- und Pflegeheime. Eine von offizieller Stelle bzw. einer Einrichtung selbst durchgeführter Coronatest ist dann nicht mehr nötig. Ausreichend ist die glaubhafte Versicherung der Besucherinnen und Besucher, tagesaktuell einen Selbsttest mit negativem Ergebnis durchgeführt zu haben.
Die Einrichtungen haben aber die Möglichkeit, Kontrolltests durchzuführen, sofern Personen mit Corona Symptomen ins Haus kommen. Wir vertrauen darauf, dass niemand ein Interesse daran hat, seine Angehörigen zu gefährden und einen Besuch trotz positiven Selbsttest durchführt.
Das Testangebot vor Ort halten wir bis auf weiteres aufrecht. Unsere Testerinnen und Tester stehen dafür zu den bekannten Zeiten zur Verfügung. Bitte machen Sie davon Gebrauch!
Unsere Testzeiträume für Besuchertestungen bleiben unverändert: