Aktualisierung der Corona Verordnungen
( Corona – Test – und Quarantäneverordnung und Corona Allgemeinverfügung Einrichtungen mit den ab dem 26.11.2021 gültigen Veränderungen)
Ab dem 26.11.2021 gilt eine Testpflicht für alle Besucher !!!
- Besucher/innen müssen bei jedem Besuch getestet werden
Alle negativen Testbescheinigungen/Testergebnisse dürfen maximal 24h alt sein.