Konzept zur Besuchsregelung im St. Vitus Stift gGmbH im

Rahmen der CoronaAVEinrichtungen vom 26.11.2021

Geltend ab dem 26.11.2021

St. Vitus Stift gGmbH

St. Vitus Park 1

59399 Olfen

02595/38380

verwaltung@st-vitus-stift.de

Einführung:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und soziales des Landes NRW hat die

bisherigen Reglungen der Allgemeinverfügung Einrichtungen ersetzt. Aufgrund der Tatsache, dass den vollstationären Pflegeeinrichtungen ein vollständiges Impfangebot gemacht wurde und somit ein größtmöglicher Impfschutz der Bewohner vorausgesetzt werden kann, steht diesen grundsätzlich wieder ein uneingeschränktes Leistungs- und Teilhaberecht zu.

Auf dieser Grundlage sind in diesem gesonderten Konzept die Besuchsregelungen

Für unsere Einrichtung inhaltlich dargestellt. Über die jeweiligen Änderungen werden alle beteiligten Personen informiert.

 

1.Besuchsmöglichkeiten

Jede/r Bewohner/in hat das Recht täglich Besuche zu erhalten. Die Zahl der Besucher/innen ist nicht beschränkt.

Da für Besuche zusätzliche personelle Ressourcen vorgehalten werden müssen, behalten wir uns folgende Zeitfenster vor:

Montag – Sonntag 09:30 – 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, Sonntag 15:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag & Samstag 15:00 – 19:00 Uhr

 

PoC Testungen werden von unseren Mitarbeitern während der Besuchszeiten durchgeführt.

Besucher/innen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn ein tagesaktuelles Testergebnis vorgelegt wird.

 

2.Information der Bewohner/innen und Angehörigen / Besucher/innen über die Besuchsreglungen

Unsere Bewohner werden durch die Mitarbeiter der Wohnbereiche und des sozialen Dienstes über die neuen Besuchsreglungen mündlich informiert. Das Konzept hängt als Aushang auf den Wohnbereichen.

Die Angehörigen unserer Bewohner werden über unsere Homepage und unsere Mitarbeiter über die Änderungen informiert.

Das Konzept hängt als Aushang im Eingangsbereich des St. Vitus Stiftes Olfen.

3.Ablauf der Besuche

  • Die Besucher werden von unserem Besuchsdienst in Empfang genommen und kontrolliert die o.g. Voraussetzungen für den Zugang in unsere Einrichtung.
  • Sollte es zu Warteschlangen kommen, muss auch dort die Abstandsreglung eingehalten werden.
  • Die Besucher/innen müssen sich beim Eintreten die Hände desinfizieren.
  • Es findet ein Kurzsreening und eine Unterweisung in die Hygieneregeln statt.
  • Werden bei Besucher/innen Symptome eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt oder verweigern sie eine Mitwirkung am Kurzscreening oder PoC Testung, wird Ihnen der Zutritt zur Einrichtung verwehrt.
  • Um eine Rückverfolgbarkeit sicher zu stellen müssen sich Besucher/innen per Luca App, Corona Warn App oder mittels eines Kontaktformulars registrieren.
  • Besucher/innen haben zu allen anderen Personen einen Mindesabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber besuchten Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen oder die mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Zum Schutz unserer Bewohner/innen empfehlen wir den Besucher/innen, das tragen einer FFP2 Maske in unserer Einrichtung, das tragen mindestens einer medizinischen Maske während des Aufenthaltes in der gesamten Einrichtung ist Pflicht.
  • Das Betreten von Gemeinschaftsräumen ist untersagt.
  • Während des Besuches tragen somit die Bewohner und Besucher die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes!!!

Für Seelsorger, Betreuer und Dienstleister zur medizinischen oder palliativen Versorgung gelten die gleichen Reglungen.

 

4.Testungen von Bewohner/innen

  • Vollständig (mit Booster) geimpfte Bewohner/innen werden 1x wöchentlich mittels PoC Testung getestet.
  • ungeimpfte Bewohner/innen und Bewohner/innen bei denen die Auffrischimpfung länger als 6 Monate zurückliegt, werden 3x wöchentlich mittels PoC Testung getestet.

5.Testungen von Mitarbeiter/innen

  • ungeimpfte Mitarbeiter werden täglich mittels PoC Testung getestet.
  • Vollständig (Booster) geimpfte Mitarbeiter/innen werden täglich mittels PoC Testung getestet.
  • Mitarbeiter/innen bei denen die Auffrischimpfung länger als 6 Monate zurückliegt, werden tägich mittels PoC Testung getestet.

6.Verlassen der Einrichtung

Unsere Bewohner/innen dürfen den St. Vitus Stift Olfen alleine oder mit Bewohnern, Besuchern oder Mitarbeitern verlassen, wenn sie sich dabei an die Regeln der Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten.

7.Abschlussbemerkung

Die Einrichtungsleitung behält sich vor, kurzfristige Änderungen an diesen Reglungen vorzunehmen. Wenn in der Einrichtung bei Bewohnern oder Beschäftigten eine COVID-19 Infektion festgestellt wurde, behalten wir uns vor, in Absprache mit der Gesundheitsbehörde, sofortige Abweichungen dieser Besuchsregeln vorzunehmen